Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Rücktritt und Ausfall eines/r Teilnehmers/in

Bei Rücktritt spätestens drei Wochen vor Kursbeginn kann die geleistete Anzahlung nur dann zurückerstattet werden, wenn ein/e anderer/e Teilnehmer/in an dessen/deren Stelle tritt. Bei Nichterscheinen zum Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr eingefordert.

Ausfall eines Kurses oder Kursleiters

Bei Ausfall eines Kurses haftet die Veranstalterin nicht für Anreise- oder andere Nebenkosten der Teilnehmer/innen. Sie verpflichtet sich jedoch den Ausfall unverzüglich anzuzeigen. Bei Ausfall eines Kursleiters/in behält sich die Veranstalterin vor einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Versicherung

Die Teilnehmer/innen sind nicht unfallversichert. Die Teilnahme an den Kursen, insbesondere an Ausflügen und Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr.
Dies gilt auch für die Benutzung aller Werkzeuge und Hilfsmittel, aller sanitären Einrichtungen, Gebäude und Anlagen am jeweiligen Veranstaltungsort.
Der Abschluss einer Unfall- oder Reiseversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.