Allgemeine
Geschäfts-
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Rücktritt und Ausfall eines/r Teilnehmers/inBei Rücktritt spätestens drei Wochen vor Kursbeginn kann die geleistete Anzahlung nur dann zurückerstattet werden, wenn ein/e anderer/e Teilnehmer/in an dessen/deren Stelle tritt. Bei Nichterscheinen zum Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr eingefordert. Ausfall eines Kurses oder KursleitersBei Ausfall eines Kurses haftet die Veranstalterin nicht für Anreise- oder andere Nebenkosten der Teilnehmer/innen. Sie verpflichtet sich jedoch den Ausfall unverzüglich anzuzeigen. Bei Ausfall eines Kursleiters/in behält sich die Veranstalterin vor einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. VersicherungDie Teilnehmer/innen sind nicht unfallversichert. Die Teilnahme an den Kursen, insbesondere an Ausflügen und Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr.
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